Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Marcus Hofgärtner / markesvisuals für Designleistungen
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Designprojekte, die von Marcus Hofgärtner (nachfolgend „markesvisuals“), Scherfeder Str. 3, 33100 Paderborn, durchgeführt werden.
Bitte lies sie aufmerksam durch. Solltest du Fragen oder Änderungswünsche haben, besprich diese bitte vor Projektbeginn, damit eventuelle Anpassungen vereinbart werden können.
1. Zahlung
1.1 Anzahlung, Schlusszahlung und Lieferung
markesvisuals kann vor Projektbeginn eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Projektpreises verlangen.
Die Anzahlung wird per Rechnung eingefordert; die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Mit der Zahlung der Anzahlung gilt der Vertrag als geschlossen und diese AGB als akzeptiert.
Die Restzahlung wird vor der Übergabe der finalen Dateien fällig. markesvisuals ist berechtigt, die Lieferung der finalen Daten bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
Sofern der Kunde mehr als 30 Tage nicht erreichbar oder nicht reaktionsfähig ist, kann markesvisuals das Projekt abrechnen und beenden, wobei bereits erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden.
Zahlungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann markesvisuals gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) berechnen sowie Mahnkosten geltend machen.
Ratenzahlungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
2. Schriftarten (Typefaces)
Alle für das Projekt verwendeten Schriftarten unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
markesvisuals informiert den Kunden im Rahmen der Konzeptpräsentation über die verwendeten Schriftarten und deren Bezugsquellen.
Der Erwerb notwendiger Lizenzen liegt in der Verantwortung des Kunden.
Aus urheberrechtlichen Gründen ist es nicht zulässig, dass markesvisuals dem Kunden Kopien kommerziell lizenzierter Schriftarten zur Verfügung stellt.
Wird eine Schriftart in ein Logo eingebettet (z. B. in Vektorform), ist in der Regel keine separate Lizenz erforderlich.
Für jede weitere Nutzung (z. B. Website, Präsentationen, Printprodukte) muss der Kunde jedoch eine eigene Lizenz erwerben.
3. Rechte und Einschränkungen
3.1 Nutzung der Entwürfe und Konzepte
Alle im Rahmen des Projekts entwickelten Entwürfe, Skizzen und Konzepte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum von Marcus Hofgärtner / markesvisuals.
Nicht ausgewählte oder verworfene Entwürfe dürfen vom Kunden nicht verwendet, verändert oder weitergegeben werden. markesvisuals darf diese für andere Projekte oder Portfoliozwecke weiterverwenden.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die Nutzungsrechte am final vereinbarten Design, nicht jedoch an alternativen Entwürfen oder Skizzen.
3.2 Präsentation und Portfolio
markesvisuals ist berechtigt, das fertige Design sowie Auszüge aus dem Projekt in seinem Portfolio, auf Websites, in Social Media, Wettbewerben oder Printveröffentlichungen zu zeigen, um die eigene Arbeit zu präsentieren.
Falls der Kunde dies nicht wünscht (z. B. bei Geheimhaltungsprojekten oder NDAs), muss er dies vor Projektbeginn schriftlich mitteilen.
(DSGVO-Hinweis: Bei personenbezogenen Daten oder sensiblen Inhalten erfolgt keine Veröffentlichung ohne ausdrückliche Einwilligung.)
4. Eigentum und Urheberrecht
Alle erstellten Dateien, Skizzen und Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von markesvisuals.
Erst nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht am finalen Design.
Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt (§ 31 UrhG).
Bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung bleibt das Urheberrecht und das Nutzungsrecht vollständig bei markesvisuals.
Eine Nutzung ohne Zahlung ist nicht gestattet.
markesvisuals behält sich das Recht vor, bei unberechtigter Nutzung oder Veränderung der Entwürfe rechtliche Schritte einzuleiten.
5. Markenrecht und Namensprüfung
markesvisuals übernimmt keine rechtliche Prüfung oder Beratung in Bezug auf Marken- oder Namensrechte.
Der Kunde ist selbst verantwortlich, sicherzustellen, dass der gewählte Name oder Markenbegriff rechtlich frei verwendbar ist.
Treten nach Abschluss des Projekts rechtliche Probleme auf, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, und markesvisuals haftet nicht für dadurch entstehende Schäden oder Kosten.
Ändert der Kunde während des Projekts den Namen oder die Markenbasis, können dadurch zusätzliche Kosten entstehen. markesvisuals wird in diesem Fall ein angepasstes Angebot erstellen.
6. Projektabbruch und Kündigung
Bricht der Kunde das Projekt nach Beginn der Konzeptphase ab, ist eine Rückerstattung der Anzahlung ausgeschlossen.
Je nach Fortschritt kann markesvisuals eine Teilrückerstattung nach eigenem Ermessen anbieten.
Kann markesvisuals das Projekt aus gesundheitlichen oder unvorhersehbaren Gründen nicht abschließen, werden bereits geleistete Zahlungen anteilig erstattet.
7. Projektaussetzung
markesvisuals behält sich das Recht vor, ein Projekt auszusetzen oder zu beenden, wenn:
- der Kunde übermäßig in den Arbeitsprozess eingreift,
- eine anhaltende Unzufriedenheit trotz mehrfacher Überarbeitungen besteht, oder
- der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät.
Der Kunde erhält in solchen Fällen eine schriftliche Vorwarnung mit Frist zur Klärung.
Eine Projektaussetzung oder -beendigung entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der bis dahin erbrachten Leistungen.
8. Höhere Gewalt
Kann markesvisuals aufgrund von Umständen außerhalb seiner Kontrolle (z. B. Naturkatastrophen, Stromausfälle, Krankheit, Krieg, staatliche Anordnungen) nicht leisten, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. markesvisuals wird den Kunden informieren und die Arbeit fortsetzen, sobald die Umstände dies erlauben.
9. Haftungsbeschränkung
markesvisuals haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet markesvisuals nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
Die Haftung ist in diesem Fall auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust übernimmt markesvisuals keine Haftung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Designs und Unterlagen eigenständig auf rechtliche Zulässigkeit (z. B. Markenrechte Dritter) zu prüfen, bevor sie veröffentlicht oder verwendet werden.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von markesvisuals, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
Stand: November 2025